2. Änderung des Bebauungsplans Gebiet zwischen der B 285 und der Stettener Straße
Die Stadt Fladungen ist daran interessiert im Bereich des Standortes des ehemaligen Lebensmittelmarktes am Ortseingang von Heufurt kommend einen neuen Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Gleichzeitig sollen weitere Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Hierzu ist es erforderlich die Bauleitplanung in diesem Bereich zu ändern.
Aus diesem Grunde müssen der Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Gebiet zwischen der B285 und der Stettener Straße“ mit der „2. Änderung des Bebauungsplans Gebiet zwischen der B 285 und der Stettener Straße“ sowie der bestehende Flächennutzungsplan für die Stadt Fladungen mit der „3.Änderung des Flächennutzungsplanes“ geändert werden sowie der Bebauungsplan „Gewerbe- und Sondergebiet an der B285“ neu aufgestellt werden.
Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplans Gebiet zwischen der B 285 und der Stettener Straße“
Der räumliche Geltungsbereich der „2. Änderung des Bebauungsplans Gebiet zwischen der B 285 und der Stettener Straße“ umfasst die Flurstücke
Flurnummern 1537/17, 1537/18, 1552/2 (Teilfläche), 1558; 1559, 1559/2, 1560, 1560/2, 1561; 1562, 1563, 1563/2, 1561/1, 1564/5 und 1565 (Teilfläche) der Gemarkung Fladungen.
Flächennutzungsplan „3.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fladungen“
Der räumliche Geltungsbereich der „3.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fladungen“
umfasst die Flurstücke
Flurnummern 1537/17, 1537/18, 1552/2 (Teilfläche), 1558; 1559, 1559/2, 1560, 1560/2, 1561; 1562, 1563, 1563/2, 1561/1, 1564/5 und 1565 (Teilfläche) der Gemarkung Fladungen
Bebauungsplan "Gewerbe- und Sondergebiet an der B 285"
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans "Gewerbe- und Sondergebiet an der B 285" umfasst die Flurstücke
Flurnummern 1537/17, 1537/18, 1552/2 (Teilfläche), 1558; 1559, 1559/2, 1560, 1560/2, 1561; 1562, 1563, 1563/2, 1561/1, 1564/5 und 1565 (Teilfläche) der Gemarkung Fladungen
Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, erfolgt die „3.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fladungen“ und die Aufstellung der beiden Bebauungspläne „2. Änderung des Bebauungsplans Gebiet zwischen der B 285 und der Stettener Straße“ und „Gewerbe- und Sondergebiet an der B 285“ im Parallelverfahren. Dabei sind die aufgeführten Bauleitpläne in Ihrem Geltungsbereich auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB für den Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplans Gebiet zwischen der B 285 und der Stettener Straße“, der „3.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fladungen“ und dem Bebauungsplan "Gewerbe- und Sondergebiet an der B 285".
Nachfolgend können ab dem 02.11.2020 die Unterlagen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB eingesehen werden:
2. Änderung des Bebauungsplans Gebiet zwischen der B 285 und der Stettener Straße