4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fladungen
Die Stadt Fladungen ist daran interessiert im Bereich zwischen der Hausener Straße und der B285 am Ortseingang von Heufurt kommend einen neuen Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Gleichzeitig sollen weitere gewerbliche nutzbare und auch zur Wohnnutzung nutzbare Flächen ausgewiesen werden. Hierzu ist es erforderlich die Bauleitplanung in diesem Bereich zu ändern.
Aus diesem Grunde müssen der Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Gebiet zwischen der B285 und der Stettener Straße“ mit der „3. Änderung des Bebauungsplans Gebiet zwischen der B 285 und der Stettener Straße“ sowie der bestehende Flächennutzungsplan für die Stadt Fladungen mit der „4.Änderung des Flächennutzungsplanes“ geändert werden sowie der Bebauungsplan „Mischgebiet an der Hausener Straße“ neu aufgestellt werden.
Flächennutzungsplan „4.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fladungen“
Der räumliche Geltungsbereich der „4.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fladungen“ umfasst die Flurstücke
Flurnummern 1708, 1708/1 (Teilfläche), 1708/3 1709; 1710, 1711 und 1712 der Gemarkung Fladungen.
Bebauungsplan „3. Änderung des Bebauungsplans Gebiet zwischen der B 285 und der Stettener Straße“
Der räumliche Geltungsbereich der „3. Änderung des Bebauungsplans Gebiet zwischen der B 285 und der Stettener Straße“ umfasst die Flurstücke
Flurnummern 1708, 1708/3, 1708/1 (Teilfläche) der Gemarkung Fladungen.
Bebauungsplan "Mischgebiet an der Hausener Straße"
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans " Mischgebiet an der Hausener Straße " umfasst die Flurstücke
Flurnummern 1708, 1708/1 (Teilfläche), 1708/3 1709; 1710, 1711 und 1712 der Gemarkung Fladungen.
Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, erfolgt die „4.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fladungen“ und die Aufstellung der beiden Bebauungspläne „3. Änderung des Bebauungsplans Gebiet zwischen der B 285 und der Stettener Straße“ und „Mischgebiet an der Hausener Straße" im Parallelverfahren. Dabei sind die aufgeführten Bauleitpläne in Ihrem Geltungsbereich auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt.
Das Aufstellungsverfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fladungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 29.04.2020 durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitet.
Der Text der amtlichen Bekanntmachung kann unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden.