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Ausbau der Breitbandversorgung
Die Stadt Fladungen ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsteilen/Ortsbereichen massiv zu verbessern.
Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) voranzutreiben.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Stadt Fladungen durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
10. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 04.02.2015)
9. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 04.02.2015)
8. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 04.02.2015)
7. Auswahlverfahren - Ergebnis (17.11.2014)
6. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 05.08.2014)
5. Vorabregulierung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 10.07.2014)
4. Markterkundungsverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 10.07.2014)
3. Markterkundungsverfahren (Veröffentlichung vom 09.04.2014)
2. Bedarfsermittlung – Ergebnis (Veröffentlichung vom 09.04.2014)
1. Bedarfsermittlung – Abfrage (Veröffentlichung vom 10.12.2013)
Veröffentlichung vom 04.02.2015
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:
Fördersteckbrief der Stadt Fladungen
Fladungen, den 04.02.2015
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 04.02.2015
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Stadt Fladungen und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Stadt Fladungen und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 15.12.2014 unterzeichnet.
Die Bestätigung der Stadt Fladungen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie die Antwort dieser Agentur finden Sie hier:
Fladungen, den 04.02.2015
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 04.02.2015
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 02.02.2015 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Frau Bürgermeisterin Agathe Heuser-Panten überreicht.
Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Frau Bürgermeisterin Agathe Heuser-Panten, Herr Staatssekretär Albert Füracker
Fladungen, den 04.02.2015
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 17.11.2014
Auswahlverfahren - Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Der Stadt Fladungen lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Fladungen in seiner Sitzung vom 03.11.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Gesellschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die von dieser Gesellschaft ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Die Bundesnetzagentur hat mit E-Mail-Nachricht vom 17.11.2014 mitgeteilt, dass gegen den Abschluss des Kooperationsvertrages keine Bedenken bestehen.
Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Fladungen, den 17.11.2014
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 05.08.2014
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren -zweistufig- zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Die Stadt Fladungen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem
öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Fladungen die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 05.09.2014, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Stadt Fladungen
℅ VGem Fladungen
Herrn Conny Schmuck
Marktplatz 1
97650 Fladungen
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
Fladungen, den 05.08.2014
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 10.07.2014
Vorabregulierung - Ergebnis
Ergebnis der Vorabregulierung und Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger
wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken
Die Stadt Fladungen hat die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 19.05.2014 dazu befragt, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.
Die dahingehende Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 03.07.2014 und die Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken finden Sie hier:
Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR und Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 03.07.2014
Fladungen, den 10.07.2014
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 10.07.2014
Markterkundungsverfahren - Ergebnis
Ergebnis der Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012
Die Stadt Fladungen hat im Zeitraum vom 09.04.2014 bis zum 16.05.2014 eine Markterkundung entsprechend Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR durchgeführt. Diese Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
Das Ergebnis der Markterkundung können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens hat die Stadt Fladungen jedoch Erkenntnisse gewonnen, welche dazu geführt haben, dass das Erschließungsgebiet in geringem Umfang verkleinert wurde. Das für die folgenden Verfahrensschritte festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:
Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
Fladungen, den 10.07.2014
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 09.04.2014
Markterkundungsverfahren
Markterkundung gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22. November 2012
Die Stadt Fladungen bittet Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
- ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
- ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
Die vollständige Anfrage an die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze finden Sie hier:
Das festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier:
Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat
Sofern ein Netzausbau geplant ist, wird darum gebeten, der Stadt Fladungen bis spätestens zum 16.05.2014 einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, an folgende Adresse zuzusenden:
Stadt Fladungen
℅ VGem Fladungen
Herrn Conny Schmuck
Marktplatz 1
97650 Fladungen
Fladungen, den 09.04.2014
Robert Müller
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 09.04.2014
Bedarfsermittlung – Ergebnis
Veröffentlichung des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfsermittlung
Die Stadt Fladungen hat im Zeitraum vom 10.12.2013 bis zum 27.02.2014 eine Bedarfsermittlung im vorläufigen Erschließungsgebiet durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Befragung können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Fladungen, den 09.04.2014
Robert Müller
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 10.12.2013
Bedarfsermittlung – Abfrage
Aufforderung der Unternehmen zur Meldung ihres Bedarfes
Im Rahmen des formellen Förderverfahrens hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 09.12.2013 ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, welches aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist und in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.
Das vorläufige Erschließungsgebiet umfasst Teilbereiche der Stadtteile
- Brüchs,
- Fladungen,
- Heufurt,
- Oberfladungen,
- Sands und
- Weimarschmieden.
Der konkrete Umgriff des vorläufigen Erschließungsgebietes (rot schraffierter Bereich) ist folgender Karte zu entnehmen:
Erschließungsgebiet im PDF-Dateiformat
Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie das vorläufige Erschließungsgebiet als PDF-Datei herunterladen und den grundstücksgenauen Umgriff dieses Gebietes betrachten.
Alle Unternehmen, die ihren Sitz im vorläufigen Erschließungsgebiet haben, sind dazu aufgefordert, ihren aktuellen bzw. zukünftigen Bedarf bis spätestens zum 27.02.2014 an die Stadt Fladungen zu melden. Bitte verwenden Sie hierzu folgenden Fragebogen:
Den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen senden Sie bitte per Post an
Stadt Fladungen
℅ VGem Fladungen
Herrn Conny Schmuck
Marktplatz 1
97650 Fladungen
oder geben diesen bei der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen ab. Auch eine Zusendung per Telefax an 09778/9191-33 oder per E-Mail (eingescannt mit Unterschrift) an ist möglich.
Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind für Sie freiwillig und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Durch das Ausfüllen dieses Fragebogens entsteht keine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme/Buchung eines Internetanschlusses.
Soweit sich aus dieser Befragung ein entsprechender Bedarf ergibt, wird ein Ausbau angestrebt, durch welchen alle Anschlussinhaber (Unternehmer und Privathaushalte) im vorläufigen Erschließungsgebiet mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden. Der von Seiten der Unternehmen glaubhaft gemeldete Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream wird stets befriedigt werden. Es ist möglich, dass das festgelegte Erschließungsgebiet im Verlauf des Förderverfahrens geändert wird.
Für Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens bzw. allgemeine Rückfragen stehen Ihnen
- Herr Conny Schmuck von der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen, Telefon: 09778/9191-34, E-Mail:
sowie die
- Mitarbeiter der Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld, Telefon:
09771/94-304 / -306 / -307, E-Mail:
sehr gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Fladungen, den 10.12.2013
Robert Müller
1. Bürgermeister
Ergänzende Hinweise zur Bedarfsabfrage
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