Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 3
Die Stadt Fladungen ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Teilbereichen des Stadtgebietes nochmals signifikant aufzuwerten.
Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Stadt Fladungen durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 31.07.2018)
7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 31.07.2018)
6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 23.07.2018)
5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 18.04.2018)
4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 09.11.2017)
3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 09.11.2017)
2. Markterkundung - Bekanntmachung (28.06.2017)
1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (28.06.2017)
Veröffentlichung vom 31.07.2018
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:
Fördersteckbrief der Stadt Fladungen
Fladungen, den 31.07.2018
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 31.07.2018
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Stadt Fladungen und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Stadt Fladungen und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 04.05.2018 unterzeichnet.
Hinten von links: Herr Klaus Markert (Telekom Deutschland GmbH), Herr Landrat Thomas Habermann (Landkreis Rhön-Grabfeld), Herr Armin Müller (Telekom Deutschland GmbH), Herr Michael Gstädtner (Telekom Deutschland GmbH), Herr Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld)
Vorne von links: Frau Sabine Hartmann (2. Bürgermeisterin der Gemeinde Stockheim), Herr Bruno Altrichter (1. Bürgermeister der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale), Frau Agathe Heuser-Panten (1. Bürgermeisterin der Stadt Fladungen)
Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Stadt Fladungen finden Sie hier:
Stellungnahme der Stadt Fladungen zum Abschluss des Kooperationsvertrages
Fladungen, den 31.07.2018
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 23.07.2018
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 23.07.2018 durch Herrn Finanzminister Albert Füracker an Frau Bürgermeisterin Agathe Heuser-Panten überreicht.
Herr Finanzminister Albert Füracker, Frau Bürgermeisterin Agathe Heuser-Panten
Fladungen, den 23.07.2018
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 18.04.2018
Auswahlverfahren - Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Die Stadt Fladungen hat innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem Netzbetreiber erhalten, welcher im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurde.
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Fladungen in seiner Sitzung vom 09.04.2018 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Stadt Fladungen beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.
Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft. Die Prüfungsfeststellungen wurden durch den Netzbetreiber nachvollziehbar aufgeklärt, sodass das von der Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Angebot als plausibel angesehen werden kann. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden.
Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Fladungen, den 18.04.2018
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 09.11.2017
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Die Stadt Fladungen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet-in-bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Fladungen die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 18.12.2017, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Stadt Fladungen
℅ VGem Fladungen
Herrn Ludwig Backhaus
Marktplatz 1
97650 Fladungen
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
Fladungen, den 09.11.2017
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 09.11.2017
Markterkundungsverfahren - Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014
Die Stadt Fladungen hat im Zeitraum vom 28.06.2017 bis zum 07.08.2017 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Die Stadt Fladungen setzt das Verfahren mit folgendem (geänderten) Erschließungsgebiet fort:
Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
Fladungen, den 09.11.2017
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 28.06.2017
Markterkundung - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Fladungen gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:
1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,
2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und
3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 07.08.2017 an folgende Adresse zu richten:
Stadt Fladungen
℅ VGem Fladungen
Herrn Ludwig Backhaus
Marktplatz 1
97650 Fladungen
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Fladungen, den 28.06.2017
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin
Veröffentlichung vom 28.06.2017
Ergebnis der Bestandsaufnahme
Darstellung der Ist-Versorgung in den auszubauenden Ortsbereichen
Die Stadt Fladungen hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ausbau der aktuell noch unterversorgten Ortsbereiche festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieser Ortsbereiche in der folgenden Karte dargestellt:
Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat
Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterlagen und detailiert betrachten.
Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:
Download (Mbit/s)
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<= 15 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up |
16 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up |
>= 30 Mbit/s Down / 2 Mbit/s Up |
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Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | |
Vorläufiges Erschließungsgebiet | X | X | X |
Fladungen, den 28.06.2017
Agathe Heuser-Panten
1. Bürgermeisterin