Luftfahrerschein: Beantragung einer Erlaubnis oder Berechtigung zum Führen eines Luftfahrzeugs
Der Erwerb einer Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen erfordert eine theoretische und praktische Ausbildung. Die Ausbildung kann nur bei einer genehmigten bzw. registrierten Flugschule durchgeführt werden und vermittelt Kenntnisse und praktische Fertigkeiten u.a. in Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Luftfahrzeugtechnik, Aerodynamik, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen. Erst nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bei dem zuständigen Luftamt wird die Erlaubnis erteilt.
Die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer sowie die Erlaubnisse für Luftsportgeräte (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) fallen nicht in die Zuständigkeit der Luftämter. Hier sind folgende Stellen zuständig:
- das Luftfahrt-Bundesamt für Verkehrs-/Berufsluftfahrzeugführer
- die Luftsportverbände für die Luftsportgeräte
Verwandte Leistungen
Zuständig
Regierung von Mittelfranken
Hausanschrift
Promenade 27
91522
Ansbach
Postanschrift
Postfach 606
91511
Ansbach
Kontakt
Telefon: +49 981 53-0
Fax: +49 981 53-1206
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Webseite: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de |
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