Kuren für Sozialhilfeempfänger
Die Kosten für Kuren in der Sozialhilfe werden übernommen, wenn kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet ist und wenn sie nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können (Gesundheitsvorsorge, Krankenhilfe, Behindertenerholung).
Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien StädtenVerwandte Leistungen
Zuständig
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Hausanschrift
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt a.d.Saale
Postanschrift
97615
Bad Neustadt a.d.Saale
Kontakt
Telefon: +49 9771 94-0
Fax: +49 9771 94-300
E-Mail: poststelle@rhoen-grabfeld.de
Webseite: http://www.rhoen-grabfeld.de |
Zum Amt im Bayernportal ...