Steuern: Auskunft bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.
Weiterführende Links
- Bundeszentralamt für Steuern
Allgemeine steuerliche Informationen in mehreren Sprachen. - Steuerinfos des Bayerischen Landesamts für Steuern
Zuständig
Bayerisches Landesamt für Steuern
Hausanschrift
Sophienstr. 6
80333
München
Postanschrift
80284
München
Kontakt
Telefon: +49 89 9991-0
Fax: +49 89 9991-1099
E-Mail: poststelle@lfst.bayern.de
Webseite: https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt |
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