Barrierefreiheit
Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn Menschen mit und ohne Behinderung
- sie gleichberechtigt mit anderen erreichen und nutzen können
- und zwar ohne besondere Erschwernis
- und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.
Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz formuliert dies so: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".
Informationen zur Barrierefreiheit sowie zu Beratungs- und Serviceangeboten finden Sie unter www.barrierefrei.bayern.de.
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
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Postanschrift
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Telefon: +49 89 1261-01
Fax: +49 89 1261-1122
E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de
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