Inklusion von schwerbehinderten Menschen: Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer
Das Inklusionsamt kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere
- für technische Arbeitshilfen,
- zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
- zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
- zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
- für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
- in besonderen Lebenslagen.
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Zuständig
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hausanschrift
Kreuz 25
95445
Bayreuth
Postanschrift
95440
Bayreuth
Kontakt
Telefon: +49 921 605-03
Fax: +49 921 605-3903
E-Mail: poststelle@zbfs.bayern.de
Webseite: http://www.zbfs.bayern.de |
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