Wildpark: Beantragung der Anerkennung
Ein Wildgehege darf nur dann die Bezeichnung ?Wildpark? führen, wenn es als Wildpark anerkannt wurde.
Wildgehege, in denen Schalenwild zu Jagdzwecken gehegt und durch Jagdhandlungen genutzt wird, können durch die höhere Jagdbehörde als Wildpark anerkannt werden.
Zuständig
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070
Würzburg
Postanschrift
97064
Würzburg
Kontakt
Telefon: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de
Webseite: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de |
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