Bürgschaft: Beantragung
Soweit nicht die Bürgschaftsbank Bayern zuständig ist (für die Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten-/Landschaftsbau bis zu einem bestimmten Höchstbetrag) werden durch die LfA Förderbank Bayern Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen (Hausbankprinzip) für Kredite an Unternehmen übernommen, die ohne Bürgschaft der LfA Förderbank Bayern mangels der erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten nicht oder nicht zu den vorgesehenen Bedingungen gewährt werden können.
Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft können Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.
Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern zu erhalten.
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Zuständig
LfA Förderbank Bayern
Hausanschrift
Königinstraße 17
80539
München
Postanschrift
Königinstraße 17
80539
München
Kontakt
Telefon: +49 89 2124-0
Fax: +49 89 2124-2440
E-Mail: info@lfa.de
Webseite: http://www.lfa.de |
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